Urnenwand

Urnenbestattung in einer Nischenwand       Für weitere Informationen bitte Bilder anklicken

In Deutschland besteht eine grundsätzliche Friedhofspflicht für Verstorbene. Dies gilt auch für die Asche von Verstorbenen die in einer Urne aufbewahrt wird. Es gibt zwar Länder in denen die Urne auch zu Hause aufbewahrt oder die Asche im Garten verstreut werden darf, aber dies ist in Deutschland nicht gestattet. Die gebräuchlichste Form der Bestattung einer Urne ist in einem Urnengrab auf einem Friedhof oder in einem Bestattungswald. Durch die stetig steigende Zahl von Urnenbeisetzungen sind teilweise auf Friedhöfen die dafür vorgesehenen Flächen zu klein geworden. Um dem Platzproblem entgegen zu wirken, sind einige Gemeinden dazu übergegangen die Aufbewahrung der Urnen in einer Nischenwand anzubieten. Dies ist auch eine kostengünstigere Variante für die Hinterbliebenen, die eine spätere Grabpflege nicht möchten.

Urnenwände sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabnischen in der eine oder zwei Urnen Platz finden. Die Nutzungsdauer beträgt je nach Gemeinde zwischen 20-30 Jahre und kann auch eventuell verlängert werden. Es dürfen keine Überurnen (in der die Aschekapsel aufbewahrt wird) verwendet werden, die  verrotten oder sich zersetzen (Waldbestattung) können. Die Beschriftung der Nischenplatte ist einheitlich und ist je nach Friedhof auch genehmigungspflichtig, damit ein gleichmäßiges Aussehen der Urnenwand gewährleistet ist.  Das Anbringen von Aufklebern, Blumenväschen etc. an den Gedenktafeln ist nicht erlaubt. Blumenschmuck darf nur auf dem hierfür vorgesehenen Platz abgelegt werden. Anlage und Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer und wenn keine Verlängerung beantragt wurde, wird die Urne aus der Nische entfernt und in einem anonymen Urnengrab beigesetzt.  

 

 

 

Teil der Urnenwand auf dem Friedhof Usingen

Innenansicht einer Urnenische -Friedhof Usingen